Honorar

Klare
Konditionen.

Mindful Hamburg ist eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).


GOP-Nr.
Leistung
Steigerungssatz
Betrag
812a
Psychotherapeutische Sprechstunde / psychotherapeutische Kurzzeittherapie (2 × 25 Min.)
2,3-fach
134,06 €
870
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, 50 Minuten (Probatorik und Langzeittherapie)
2,3-fach
100,55 €
801a
Erhebung des aktuellen psychischen Befundes
2,3-fach
33,52 €
855a
Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie
1,8-fach
75,75 €
860
Erhebung biografischer Anamnese
2,3-fach
123,34 €
75
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht
2,3-fach
17,43 €
85a
Erstellung eines Berichts an den Gutachter, je angefangene Stunde
2,3-fach
67,03 €
95
Schreibgebühr je Seite
1,0-fach
3,50 €

Weitere Leistungen (z. B. Bescheinigungen, telefonische Beratungen oder konsiliarische Erörterungen) können bei entsprechender Indikation zusätzlich nach GOP berechnet werden. In begründeten Einzelfällen behalten wir uns einen höheren Steigerungsfaktor vor.

Absagen & Ausfallhonorar

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Bitte sagen Sie bestätigte Termine daher so früh wie möglich, mindestens aber 48 Stunden (werktags) im Voraus ab, wenn Sie nicht kommen können. Spätere Absagen haben ein Ausfallhonorar in Höhe von 110 € zur Folge. Krankenkassen und Versicherungen übernehmen dieses nicht, es wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Das Ausfallhonorar fällt auch bei Erstgesprächen an.

Privatversicherte & Beihilfe

Abrechnung mit privater Krankenversicherung

Die Kosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über den genauen Leistungsumfang.

Selbstzahlende

Direkte Abrechnung

Eine Therapie ist auch ohne Versicherung möglich. Die Kosten werden direkt mit Ihnen abgerechnet. Gerne informieren wir Sie im Erstgespräch über die anfallenden Honorare.

Gesetzlich Versicherte, Polizei & Feuerwehr

Hinweis zur Kostenerstattung

Da wir über keinen Kassensitz verfügen, ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Wurden Sie als Polizei- oder Feuerwehrbeamt:in mit Anspruch auf Heilfürsorge von Ihrem Sozialen Dienst auf unsere Praxis hingewiesen, klären wir die Kostenübernahme gerne gemeinsam im Erstgespräch.

Soldat:innen

Abrechnung mit der Heilfürsorge

Die Bundeswehr übernimmt die Kosten für Psychotherapie. Bitte wenden Sie sich an Ihren Truppenarzt oder die Truppenärztin. Es wird Ihnen der Sanitätsausdruck "Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)" ausgestellt, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Er gilt über 5 probatorische Sitzungen. In der Folge können weitere Sitzungen über den Truppenarzt bewilligt werden.